Laufende Kosten







nach der Grundbucheintragung (Angaben für eine Investition von ca. EUR 300.000,-):

  • I.B.I. (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) = Grundsteuer: abhängig von der Zone und deren Bodenwert sowie von Immobilienart: ca. EUR 600,- / Jahr
  • Städt. Steuer und Müllabfuhr, je nach Zone: ca. EUR 150,- / Jahr
  • Vermögenssteuer: Steuerbasis ist der beurkundete Kaufpreis.
    1. Bis ca. EUR 160.000,-: 0,2%
    2. Bis ca. EUR 320.000,-: EUR 320,- plus 0,3% auf den Betrag, der EUR 160.000,- übersteigt
    3. Bis ca. EUR 800.000,-: EUR 800,- plus 0,5% auf den Betrag, der EUR 320.000,- übersteigt
  • Einkommensteuer (eine Art Eigenmietwert): ca. EUR 750,- / Jahr
  • Gemeinschaftskosten wie z. B. Beleuchtung, Wasser, Pflege von gemeinsamem Schwimmbad und Gartenanlagen, Gebäudeversicherung: ca. EUR 1.800,- / Jahr

Wir können Ihnen Versicherungen gegen Einbruch-Diebstahl, Feuer, Wasser, Unwetter, Unfall usw. bei leistungsfähigen Gesellschaften vermitteln.

Schlüsselkopien: Sollten Sie nicht ständig in Marbella wohnen, raten wir Ihnen, einen Schlüssel bei Bekannten oder in unserem Büro zu hinterlegen, damit in einem eventuellen Schadenfall unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.

Falls erwünscht organisieren wir Ihnen eine Arbeitskraft, die sich um den Garten und eventuelle andere Wartungsarbeiten kümmert. Zudem ist es in Spanien nach wie vor einfach, eine Putzhilfe zu bekommen.

Für die Möblierung Ihres Hauses bzw. Wohnung begleiten wir Sie gerne zu verschiedenen Möbelhäusern, die zum Teil vorteilhafte Preise anbieten. Zudem arbeiten wir mit mehreren Innenarchitekten zusammen, die je nach Wunsch des Käufers einen Teil oder die gesamte Einrichtung übernehmen.

Die Grundsteuer und die Müllabfuhr sind jährlich bzw. halbjährlich zu bezahlen. Ein Bankauftrag zu deren Zahlung erleichtert Ihnen die Abwicklung.

Alle Ausländer und Spanier, Resident oder Nicht-Resident, physische oder juristische Person, brauchen für die Abwicklung von Immobilien- oder Geldgeschäften in Spanien eine Ausländer- bzw. Steuernummer (N.I.E./N.I.F.), bei deren Beantragung wir Ihnen gerne behilflich sind.

Zudem sind alle nicht residenten Immobilienbesitzer verpflichtet, einen Residenten mit der steuerlichen Vertretung zu beauftragen. Diese Vertretung übernimmt im Normalfall der Rechtsanwalt.

Gerne bieten wir Ihnen jederzeit unsere Unterstützung bei etwaigen Fragen, Problemen oder Verständigungsschwierigkeiten an. Wir sprechen Deutsch, Schwyzerdütsch, Englisch, Französisch, Italienisch und natürlich Spanisch.

Wir sind auch nach Kaufabschluss für Sie da: Die Übernahmeformalitäten beanspruchen eine Intensivphase von ca. 1 Monat. Falls erwünscht übernehmen wir die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten ab dem Zeitpunkt der notariellen Übernahme.

Danach können Sie uns, falls dies Ihrem Wunsch entspricht, mit der Verwaltung beauftragen. Unsere bescheidenen Ansätze sorgen für zufriedene Käuferschaft und sind nicht gewinnorientiert.


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