Die Erwerbsnebenkosten


Bei dem Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende Nebenkosten an:

  • Bei dem Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende Nebenkosten an:
    1. Mehrwertsteuer (IVA) 7%, oder
    1.2 Grunderwerbssteuer:
    1.2.1 7 % bis 400.000 Euro
    1.2.2 8 % ab 400.000 Euro.
    Die Mehrwertsteuer (neue Objekte) schliesst die Grunderwerbssteuer (gebrauchte Objekte) aus; bei neuen Objekten fällt zusätzlich die sog. Stempelsteuer in Höhe von etwa 1,0% an. Bei Geschäftslokalen und Grundstücken beträgt die Mehrwertsteuer 16%.
  • Notar- und Grundbuchkosten: Für Notare und Eigentumsregister gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert vorschreibt. Bei einem Kaufpreis von € 300.000 betragen die Notar- und Registerkosten ca. EUR 1.000,-.
  • Anwaltskosten: Die Anwaltskosten bewegen sich in Abhängigkeit von dem Kaufpreis und dem Umfang der Tätigkeit bei ca. 1 % des Kaufpreises
  • Plus Valia, falls der Verkäufer seinen Steuersitz nicht in Spanien hat: Geringfügige Lokalsteuer, deren Höhe abhängt von Gemeinde, Objektgrösse und Zeitspanne seit der letzten Veräusserung.

Alles in allem müssen Sie also mit ca. 9 ½% Nebenkosten auf den Kaufpreis rechnen.


SitemapImpressumPartner
Centro Tembo, OF. B-7 | 29602 Marbella | Tel.: +34 952 82 33 37 | Fax: +34 952 82 30 21 | e-mail: info@amrein-fischer.com