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Auch in Spanien gibt es eine behördliche Bauabnahme, die in Form der Bewohnbarkeitsbescheinigung seitens des Bauamtes ausgestellt wird. Grundlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist die Baufertigstellungsbescheinigung des Architekten.
Die genannten Bescheinigungen sind Grundlage der notariellen Beurkundung der Neubauerklärung. Die Eintragung der notariellen Neubauerklärung in das zuständige Eigentumsregister bewirkt die Aktualisierung des Grundbuchs.